Unter Verpackungen werden produktumhüllende Materialien zu dessen Schutz oder zur besseren Handhabung subsummiert. Auf die Produkte der Fresenius Medical Care bezogen handelt es sich dabei z.B. um Kartonagen, Kanister bzw. Beutelfolien.
Eine Besonderheit stellen die Bicarbonat-Trockenkonzentrate (bibags®) dar. Diese sind wegen der Nicht-Trennbarkeit von Hülle und Inhalt keine Verpackung, sondern gelten als Produktbestandteil.
Verpackungsrecycling ist in der Europäischen Union gesetzlich vorgeschrieben. Verantwortlich hierfür sind die Hersteller und Händler von Produkten, die sich in Deutschland „Dualer Systeme“ oder „Branchenlösungen“ bedienen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Fresenius Medical Care hat im Rahmen von Branchenlösungen bislang die Rücknahme von Verpackungen angeboten. Aufgrund der mit dem neuen Verpackungsgesetz eingeführten verschärften gesetzlichen Anforderungen sieht sich die Fresenius Medical Care veranlasst, die Branchenlösung nicht mehr anzubieten und die Verpackungen vollumfänglich im dualen System zu lizenzieren.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.