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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fresenius Medical Care GmbH

1. Geltung

1.1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten für unsere Lieferungen oder Leistungen an Unternehmer, insbesondere auch Ärzte, an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, sowie -soweit gesetzlich zulässig- für sonstige Kunden (nachfolgend „Käufer“).

1.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Auftrags diesen schriftlich bestätigen oder die Lieferung oder Leistungen ausführen.

2.3 Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- und/oder Liquiditätsverhältnissen des Käufers ein, oder werden solche bei Vertragsschluss bereits vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug, zur Sicherheitsleistung oder zur Vorauszahlung nicht bereit ist.

3. Preise, Lieferkonditionen und Zahlung

3.1  Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle von uns genannten Preise als Nettopreise frei Haus (DPU Incoterms 2020); Lieferort gemäß Bestellung bzw. Auftragsbestätigung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe hinzu.

3.2 Wenn nicht anders vereinbart, hat die Zahlung nach unserer Wahl Kasse gegen Dokumente oder gegen unwiderrufliches, von einer deutschen Bank bestätigtes Akkreditiv, zu erfolgen.

3.3 Gegen unsere fälligen Zahlungsansprüche kann der Käufer auch bei erfolgter Mängelrüge nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

3.4 Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug und wird er erneut zur Zahlung aufgefordert, sind wir berechtigt, pauschale Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 für die erste Mahnung, EUR 10.00 für die zweite Mahnung und EUR 25,00 für die dritte Mahnung zu verlangen, falls der Käufer nicht nachweist, dass uns tatsächlich geringere oder gar keine Mahnkosten entstanden sind. Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte bleiben unberührt.

4. Verpackung

4.1 Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt eine seemäßige oder sonstige Verpackung nur auf ausdrückliche Bestellung des Käufers und geht zu dessen Lasten.

5. Versand

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgen unsere Lieferungen frei Haus (DPU Incoterms 2020); Lieferort gemäß Bestellung bzw. Auftragsbestätigung.

5.2 Sonderwünsche des Käufers bezüglich der Versandart werden nach Möglichkeit gegen Erstattung der Mehrkosten berücksichtigt.

6. Lieferung; Lieferverzug

6.1 Wir behalten uns Teillieferungen, Lieferungen anderer Größen und Abpackungen oder Ersatzlieferungen vor, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

6.2 Die Einhaltung der Liefertermine und Leistungsfristen steht unter dem Vorbehalt, dass wir von unseren Vorlieferanten richtig und rechtzeitig beliefert werden, soweit wir die Lieferverzögerung auf Seiten unserer Vorlieferanten nicht zu vertreten haben. Sich abzeichnende Verzögerungen werden wir dem Käufer sobald wie möglich anzeigen.

6.3 Der Käufer kann im Falle des Lieferverzugs auch neben der Leistung Ersatz eines durch den Verzug etwa entstandenen Schadens verlangen. Dieser Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung ist jedoch, soweit uns kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen und keine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vorliegt, beschränkt auf 0,5 % des Netto-Rechnungsbetrags der betreffenden Lieferung pro vollendeter Woche des Verzugs, maximal jedoch auf 5 % des Netto-Rechnungsbetrags der betreffenden Lieferung. Das Recht des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe von Ziff. 10 zu verlangen, bleibt unberührt.

6.4 Mit dem Käufer vereinbarte vor Ort Termine beim Käufer, bspw. zur Beratung zur Anwendung von Dialysegeräten, sind grundsätzlich verbindlich. Bei einer Stornierung behalten wir uns vor, eine Pauschalentschädigung in Rechnung zu stellen. Eine Pauschalentschädigung wird nicht fällig, wenn der Käufer die Nichteinhaltung der Frist nicht zu vertreten hat. Dem Käufer bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent vor.

7.2 Beabsichtigt der Käufer die Verbringung der Vorbehaltsware an einen Ort außerhalb von Deutschland oder erfolgt unsere Lieferung an einen solchen Ort, ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich die etwaigen dortigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Entstehung und Aufrechterhaltung unseres Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten zu erfüllen und uns unverzüglich zu informieren.

7.3 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für uns, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Sachen verbunden oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass eine Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns hiermit Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung überträgt. Wir nehmen die Übereignung an.

7.4. Der Käufer ist widerruflich berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Wir werden die Veräußerungsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seine Zahlungspflichten erfüllt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Übereignung und Verpfändung, sind ihm bis zur restlosen Bezahlung außerhalb des normalen Geschäftsverkehrs untersagt. Der Käufer tritt schon im Voraus die ihm aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, gleich ob weiterverarbeitet, verbunden, vermischt oder nicht, zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

7.5 Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Unser Recht zur Einziehung der Forderungen bleibt unberührt. Wir werden die Forderungen selbst nicht einziehen und die Einziehungsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seine Zahlungspflichten erfüllt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Aus begründetem Anlass hat der Käufer seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

7.6 Von einer Pfändung oder sonstigen Beschlagnahme durch Dritte ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die bei uns entstandenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage zum Schutz unseres Eigentums zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

7.7 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

8. Retouren von Ersatzteilen, Verbrauchsmaterial und mangelhafter Ware; Batterie- und Elektrogesetz

8.1 Retouren von Ersatzteilen, Verbrauchsmaterial und mangelhafter Ware gegen Gutschrift sind nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich. Waren, die nicht direkt bei uns bezogen wurden, sind dort zu retournieren, wo sie bezogen wurden.

8.2 Der Käufer muss Retouren von Ersatzteilen, Verbrauchsmaterial und mangelhafter Ware unter Angabe eines Grundes, der Kundennummer und der Lieferscheinnummer beim für ihn zuständigen Außendienstmitarbeiter oder einem unserer Mitarbeiter des Customer Service anmelden. Hierzu kann – soweit verkäuferseitig vorgesehen – das Formular „Anmeldung einer Retoure“ genutzt werden, dass der zuständige Außendienstmitarbeiter oder ein Mitarbeiter des Customer Service dem Käufer auf Verlangen aushändigt und bei dieser Gelegenheit mit dem Käufer auch das weitere Vorgehen bezüglich der Retour erläutert. Der Käufer hat mit seiner Unterschrift die Rückgabe und ordnungsgemäße Lagerung der Ware zu bestätigen und erhält auf Verlangen eine Kopie des Retourenscheins.

8.3 Ausgeschlossen sind Retouren von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial gegen Vergütung stets in folgenden Fällen:

8.3.1 für Waren, die sich gemäß dem Medizinproduktegesetz nicht in verkehrsfähigem Zustand befinden.

8.3.2 für Waren, die nicht original verpackt, nicht unversehrt oder beschriftet oder beklebt sind.

8.3.3 für Waren, die nicht mehr mindestens vier Monate haltbar sind.

8.3.4 für Waren, die nicht gemäß den Vorgaben auf dem Etikett gelagert wurden.

8.3.5 für Waren, bei denen es sich um Arzneimittel handelt.

8.4 Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die retournierte Ware nicht durch Infektionserreger kontaminiert ist und von ihr keine gesundheitsgefährdende Wirkung ausgeht. Medizinische Geräte müssen vor jeder Retoure gemäß Gebrauchsanweisung desinfiziert werden. Zusätzlich gilt für die von uns definierten Gerätetypen, dass die durchgeführte Desinfektion in einer „Erklärung zum Hygienestatus und zur Dekontamination der Retoure“ (Hygieneerklärung“) bestätigt werden muss. Diese Erklärung wird durch uns zur Verfügung gestellt.

8.5 Waren, die nach Ziff. 8.3 von der Retour gegen Vergütung ausgeschlossen sind und die der Käufer unaufgefordert an uns eingeschickt hat, können nicht zurückgesandt werden. Wir behalten uns vor derart unaufgeforderte Waren auf Kosten des Rücksenders zu vernichten.

8.6 Die Rücksendung von Retouren sind nur mit den von uns erstellten Retourenscheinen möglich. Der Käufer hat die Waren hierzu in einem festen Karton, beispielsweise dem Originalkarton, und bei Bedarf auf einem Transporthilfsmittel zu verpacken.

8.7 Durch die Vorschrift über Retouren in dieser Ziff. 8 werden Nacherfüllungsansprüche des Käufers gem. Ziff. 9 nicht eingeschränkt.

8.8 Hinweis nach dem Batteriegesetz:

Hinweise zur Rückgabe von Batterien gemäß § 18 BattG

Gemäß § 18 Batteriegesetz sind wir als Händler verpflichtet, den Käufer wie folgt zu informieren:

Der Käufer ist als Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, wobei er weder nach Batterietyp noch nach Hersteller oder Verkäufer unterscheiden muss. Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.

Als Endnutzer kann der Käufer Altbatterien und Akkus aus unserem Sortiment auch in unserem Produktionsstandort / Lager unentgeltlich zurückgeben oder an uns zurückschicken. Der Käufer kann die alten Akkus und Batterien auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben.

8.9 Hinweis nach dem Elektrogesetz:

Gemäß § 18 ElektroG gelten zum 01.01.2022 neue Vorschriften des Elektro – und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG). Daraus ergeben sich für Hersteller, Vertreiber aber auch für den Käufer als Endnutzer neue Pflichten, auf den wir den Käufer im Folgenden hinweisen möchten.

8.9.1 Pflicht zur gesonderten Entsorgung von Altgeräten / Trennung von Batterien und Akkumulatoren

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören daher also nicht in den Hausmüll!

Zur Verbesserung der Mülltrennung sieht das ElektroG daher vor, dass alle Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft mit folgendem Symbol gekennzeichnet werden müssen:

Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und umschreibt die eben dargestellt getrennte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.

8.9.2 Pflicht zur Trennung von Batterien und Altakkumulatoren

Der Käufer hat zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Batterien und Akkumulatoren sollen “mit handelsüblichem Werkzeug” vom Endnutzer oder unabhängigem Fachpersonal aus Altgeräten bei der Rückgabe problemlos und zerstörungsfrei entnommen werden können.

8.9.3 Rückgabemöglichkeit

Wir sind gemäß ElektroG verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen.

Sie als Käufer können Ihre Altgeräte nach Rücksprache mit dem zuständigen Ansprechpartner im Außendienst über unseren Customer Service an uns zwecks der Entsorgung zurückgeben:

Kontakt:

Zuständiger Ansprechpartner im Außendienst

Der Käufer wendet sich bei einer Rückgabe eines Altgerätes an seinen zuständigen Außendienstmitarbeiter (Customer Service Mitarbeiter). Durch den Customer Service wird entsprechend ein Retourenauftrag erstellt. Die beigefügte Hygieneerklärung (gemäß vorstehender Ziffer 8.4) wird vom Käufer ausgefüllt und das Altgeräte wird zur Abholung bereitgestellt. Liegt die Hygieneerklärung nicht vor und geht aufgrund einer Verunreinigung des Altgeräts eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen aus, so kann die Annahme verweigert werden. Im Fall von kontaminierten und beschädigten Altgeräten beauftragen wir zur Abholung und Aufbereitung einen Spezialdienstleister. Die Kostenübernahme durch den Käufer behalten wir uns vor.

8.9.4 Endnutzer Eigenverantwortung Löschung personenbezogener Daten

Der Käufer ist für die Löschung personenbezogener Daten, die sich gegebenenfalls auf seinem Altgerät noch befinden, selbst verantwortlich.

9. Ansprüche bei Sachmängeln

9.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung bzw. Erbringung uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Eingangsprüfung nicht zu erkennen waren, hat der Käufer unverzüglich, spätestens drei Werktage, nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gelten Lieferung und Leistung als genehmigt, es sei denn der Mangel wurde arglistig verschwiegen.

9.2 Garantien übernehmen wir nur insoweit, als wir schriftlich eine Garantie für die jeweilige Produktgruppe übernommen haben und nur nach Maßgabe unserer allgemeinen Garantiebestimmungen für die jeweilige Produktgruppe; weitere Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht. Etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

9.3 Wir sind berechtigt zwischen Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung zu wählen. Kann der Mangel auch durch eine zweite Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht beseitigt werden, wird eine solche Mängelbeseitigung unberechtigt verweigert, ungebührlich verzögert, ist sie aus sonstigen Gründen unmöglich oder dem Käufer unzumutbar, so kann der Käufer bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Rücktritt oder Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung und Schadensersatz gem. Ziff. 10 verlangen.

9.4 Die Nacherfüllung beinhaltet dabei weder den Ausbau der mangelhaften Ware, noch den erneuten Einbau der mangelfreien oder reparierten Sache oder die Erstattung der damit zusammenhängenden Kosten, wenn wir nicht ursprünglich zum Einbau verpflichtet waren.

9.5 Die Wartungen sowie die vorgeschriebenen Sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) an unseren Geräten sind in den von uns vorgegebenen Zeitintervallen durch und auf Kosten des Käufers durchzuführen oder zu beauftragen. Die Verpflichtung des Käufers ggf. kürzere Zeitintervallen für die STK einzuhalten bleibt davon unberührt.Sollte der Käufer auf Nachfrage von uns nicht nachweisen können, dass er die Wartungen und die STK ordnungsgemäß hat durchführen lassen, erlöschen sämtliche uns gegenüber bestehenden Gewährleistungsansprüche, soweit der Mangel durch die Nichteinhaltung der Wartungen oder die Nichteinhaltung der STK verursacht wurde.

9.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate nach Lieferung der Ware. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Für Ersatzteile beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.

9.7 Die Bestimmungen zur Gewährleistung beziehen sich nicht auf das Erbringen von Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB; die gesetzlichen Bestimmungen bleiben insoweit unberührt.

10. Haftung

10.1 Wir haften unbeschränkt im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Wir haften ferner für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit uns kein Vorsatz zur Last fällt und keine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vorliegt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.2 Wir haften ferner bei schuldhafter Verletzung solcher Pflichten, deren Erreichung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit uns kein Vorsatz zur Last fällt und keine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vorliegt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.3 Wir haften ferner im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder bei der Übernahme einer Garantie. Im letzteren Falle richtet sich der Umfang der Haftung nach der Garantieerklärung. Wir haften auch in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz oder dem Arzneimittelgesetz

10.4 Im Übrigen ist unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist.

10.5 Soweit unsere Haftung gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

11. Exportkontrollklausel

11.1 Der Käufer hält in vollem Umfang sämtliche geltenden Handelsgesetze und -vorschriften ein, wie z.B. Gesetze und Vorschriften über Wirtschaftssanktionen (nachfolgend „Sanktionen“), Gesetze und Vorschriften über die Einfuhr, Ausfuhr und Wiederausfuhr von Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Ausfuhrkontrollen“) und alle für die Einfuhr und/oder Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen geltenden Gesetze in Bezug auf Zölle, Abgaben und sonstige Steuern (nachfolgend „Zollvorschriften“).

11.2 Der Käufer bestätigt hiermit, dass er nicht von geltenden Sanktionen und/oder Ausfuhrkontrollen betroffen ist. Sofern der Käufer eine rechtliche Einheit ist, bestätigt er außerdem, dass (i) er weder direkt noch indirekt von einer natürlichen Person oder einem Unternehmen gehalten oder kontrolliert wird, das/die von geltenden Sanktionen und/oder Ausfuhrkontrollen betroffen ist, und (ii) kein Mitglied seiner Geschäftsführung von geltenden Sanktionen und/oder Ausfuhrkontrollen betroffen ist.

11.3 Der Käufer informiert uns unverzüglich, wenn der Käufer und/oder eine der oben genannten Personen von geltenden Sanktionen und/oder Ausfuhrkontrollen betroffen sind.

11.4 Wir sind berechtigt, nach alleinigem Ermessen eine Lieferung, Transaktion oder Erfüllung einer Pflicht gegenüber dem Käufer sofort zu beenden, zu stornieren oder auszusetzen, ohne dass hierfür Strafen fällig werden, (i) im Fall einer Verletzung dieser Ziffer betreffend die Einhaltung von Handelsgesetzen und -vorschriften durch den Käufer, (ii) wenn der Käufer oder eine der in dieser Ziffer genannten Personen von Sanktionen und/oder Ausfuhrkontrollen betroffen sind und/oder (iii) wenn die Erfüllung der sich daraus für uns ergebenden Pflichten gegen geltende Sanktionen und/oder Ausfuhrkontrollen verstoßen würde.

11.5 Der Käufer stellt uns in vollem Umfang von Schäden frei, die sich aus einem Verstoß gegen Sanktionen, Ausfuhrkontrollen und/oder Zollvorschriften durch den Käufer ergeben.

11.6 Auf unser Verlangen legt der Käufer vor der Lieferung von Produkten gültige Endverbleibs- und Endnutzerbescheinigungen vor. Der Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich zu informieren, wenn die Endverbleibs- und Endnutzerbescheinigungen nicht mehr zutreffend sind.

12. Datenschutz

12.1 Datenschutzrechtliche Vorgaben sind durch uns sowie durch den Käufer einzuhalten.

12.2 Sofern eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Käufers erfolgt, so richtet sich diese nach der gesondert zu zeichnenden Anlage zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

12.3 Unsere Datenschutzhinweise finden sich unter:  Datenschutzhinweis_Kunden.pdf

13. Gemeinsame Werte

13.1 Wie im Ethik- und Unternehmenskodex von uns aufgeführt, haben wir uns dem Ziel verpflichtet, die Werte Integrität und rechtmäßiges Verhalten zu fördern, insbesondere in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung und Korruption. Wir fördern diese Werte in unseren eigenen Geschäften sowie in unseren Beziehungen zu Geschäftspartnern. Der weitere Erfolg und der Ruf von uns hängt von einer gemeinsamen Verpflichtung ab, entsprechend zu handeln. Der Käufer verschreibt sich gemeinsam mit uns der Förderung dieser Grundwerte durch die Einhaltung anwendbarer Gesetze und Vorschriften.

Der Käufer erklärt ferner, den Ethik- und Unternehmenskodex sowie die Compliancebroschüre für Geschäftspartner von uns gelesen zu haben, die auf unserer Website verfügbar sind. Der Käufer bestätigt, dass er diese versteht und die darin enthaltenen Grundsätze befolgen wird.

Zusätzlich zu der vorstehenden Verpflichtung bestätigt der Käufer, dass er uns umgehend über alle Umstände informieren wird, von denen er Kenntnis erlangt oder die ihm vernünftigerweise bekannt sein sollten und die aufgrund seiner Handlung oder der seiner Angestellten einen Interessenkonflikt zwischen dem Käufer und uns und/oder deren jeweiligen Angestellten darstellen könnten.

14. Anwendbares Recht

14.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Sitz in Bad Homburg. Wir sind jedoch berechtigt den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

16. Sonstiges

16.1 Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Zusätzliche Bestimmungen für Werkleistungen

17. Anwendungsbereich

17.1 Die folgenden zusätzlichen Bestimmungen sind anzuwenden, wenn wir Leistungen, die als Werkleistungen im Sinne des § 631 BGB zu qualifizieren sind, erbringen.

18. Zahlungsbedingungen

18.1 Ergänzend zu Ziff. 3 sind wir berechtigt, Teilzahlungen für bereits gemäß dem Vertrag durchgeführte Leistungen zu verlangen, sofern diese Leistungen als eine eigenständige Teilleistung betrachtet werden können und der Käufer durch eine solche Teilleistung bereichert wird. Das gilt insbesondere bei Bestehen separater Abschnitte der Leistungserbringung, die getrennt und als eigenständige Funktionseinheit betrachtet werden können.

19. Leistungszeit

19.1 In Verbindung mit Ziff. 6 werden alle Leistungsfristen und Leistungstermine angemessen verschoben und verlängert, wenn der Käufer nicht rechtzeitig geschuldete Unterstützungsleistungen leistet oder Änderungen in der Leistungserbringung verlangt.

20. Unterstützungspflichten des Käufers

20.1 Der Käufer ist verpflichtet, uns alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und uns in erforderlichem Umfang zu unterstützen. Ist die Leistung bei dem Käufer vor Ort vorzunehmen, so hat der Käufer insbesondere einen Zugang zu dem Leistungsgegenstand zu gewährleisten und alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf unsere Mitarbeiter zu treffen.

20.2 Kommt der Käufer seinen Unterstützungspflichten nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nach, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Leistet der Käufer auf Verlangen keine Unterstützung, so gerät er mit der Abnahme der Leistung in Verzug und hat angemessenen Ersatz hierfür zu leisten. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt

21. Abnahme

21.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gemäß Vertrag erbrachte Leistung abzunehmen, es sei denn, die Abnahmepflicht wurde schriftlich ausgeschlossen. Der Käufer ist nur bei Bestehen wesentlicher Mängel zur Verweigerung der Abnahme berechtigt. Auf unseren Wunsch hat der Käufer die Abnahme schriftlich zu erklären.

21.2 Die Leistung gilt als abgenommen sofern der Käufer die Abnahme nicht innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist erklärt, es sei denn, er ist hierzu nicht verpflichtet. Nutzt der Käufer unsere Leistungen, so gilt die Abnahme fünf Werktage nach Beginn der Nutzung als erteilt.

22. Haftung des Käufers

22.1 Im Falle der Zerstörung oder Beschädigung des Leistungsgegenstandes aufgrund eines Fehlers des von dem Käufer zur Verfügung gestellten Materials oder aufgrund vom Käufer erteilter Anweisungen oder aufgrund anderer Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, dessen gesetzlicher Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen, sind wir berechtigt, Vergütung für die jeweiligen bereits erbrachten Leistungen sowie Aufwendungsersatz hinsichtlich nicht bereits in der Vergütung enthaltener Aufwendungen und entgangenen Gewinn zu verlangen.

22.2 Das Vorstehende gilt entsprechend im Falle des Eintritts der Zerstörung oder Beschädigung des Leistungsgegenstandes oder der anderweitigen Unmöglichkeit der Leistungserbringung auf dem Betriebsgelände des Käufers.

22.3 Im Falle der Unmöglichkeit der Leistungserbringung nach den obigen Ziffern 22.1 und 22.2 sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Allerdings sind wir zum Ausgleich der aufgrund der Unmöglichkeit der Leistungserbringung ersparten Aufwendungen sowie desjenigen, was wir durch eine anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen, verpflichtet.

23. Gewährleistungsfrist

23.1 Abweichend von Ziff. 9.6 beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Abnahme und beträgt 12 Monate.