Fresenius Medical Care, der weltweit führende Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Nierenerkrankungen, hat den Geschäftsbericht 2023 als Form 20-F bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht. Der Bericht ist im Bereich „Investoren“ sowie auf der Website der SEC, www.sec.gov, in englischer Sprache verfügbar.
Eine gedruckte Version des Geschäftsberichts in der Form 20-F einschließlich des vollständigen geprüften Konzernabschlusses kann bei der Gesellschaft unter ir@freseniusmedicalcare.com kostenlos angefordert werden.
Fresenius Medical Care ist der weltweit führende Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Nierenerkrankungen, von denen sich weltweit etwa 4,1 Mio. Patienten regelmäßig einer Dialysebehandlung unterziehen. In einem Netzwerk aus 3.925 Dialysezentren betreut das Unternehmen weltweit rund 333.000 Dialysepatientinnen und -patienten. Fresenius Medical Care ist zudem der führende Anbieter von Dialyseprodukten wie Dialysegeräten und Dialysefiltern. Fresenius Medical Care ist an der Börse Frankfurt (FME) und an der Börse New York (FMS) notiert.
Rechtliche Hinweise:
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die verschiedenen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Faktoren wie z.B. Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, behördlichen Genehmigungen, Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, Ergebnissen klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Diese und weitere Risiken und Unsicherheiten sind im Detail in den Berichten der Fresenius Medical Care AG beschrieben, die bei der U.S.-amerikanischen Börsenaufsicht (U.S. Securities and Exchange Commission) eingereicht werden. Fresenius Medical Care AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
Die Umsetzung der hier vorgestellten Maßnahmen kann gemäß den lokalen Gesetzen und Gepflogenheiten Gegenstand von Informations- und Konsultationsverfahren mit Betriebsräten und anderen Arbeitnehmervertretungen sein. Die Konsultationsverfahren können zu Änderungen der vorgeschlagenen Maßnahmen führen.