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Entsprechenserklärung

Grundlage unserer Geschäftstätigkeit ist eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung, die auf Integrität, gute Corporate Governance und die Einhaltung von Compliance-Grundsätzen setzt.

Grundlage unserer Geschäftstätigkeit ist eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung, die auf Integrität, gute Corporate Governance und die Einhaltung von Compliance-Grundsätzen setzt.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex beinhaltet wesentliche Empfehlungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften mit dem Ziel, die in Deutschland geltenden Regeln für die Unternehmensleitung und -überwachung für Investoren transparenter zu gestalten. Durch diesen Kodex soll sowohl das Vertrauen der Öffentlichkeit als auch das Vertrauen der Mitarbeiter und Kunden in die Leitung und Überwachung börsennotierter Aktiengesellschaften gefördert werden.

Fresenius Medical Care unterstützt die im Deutschen Corporate Governance Kodex formulierten Grundsätze. Der überwiegende Teil der im Kodex aufgeführten Vorgaben, Empfehlungen und Anregungen sind bei uns seit Bestehen des Unternehmens integraler und gelebter Bestandteil des Unternehmensalltags.

Entsprechenserklärung

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Fresenius Medical Care AG (nachfolgend auch: Gesellschaft) erklären, dass seit Abgabe der Entsprechenserklärung im Dezember 2023 den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex” in der Fassung vom 28. April 2022 (nachfolgend: DCGK) entsprochen wurde und auch zukünftig entsprochen wird. Lediglich den folgenden Empfehlungen des DCGK wurde bzw. wird nicht entsprochen:

 

DCGK-Empfehlung C.5:

Gemäß der DCGK-Empfehlung C.5 soll ein Mitglied des Vorstands einer börsennotierten Gesellschaft keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen.

Von dieser Empfehlung wird eine Abweichung erklärt: Herr Michael Sen ist Vorsitzender des Vorstands der Fresenius Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der börsennotierten Fresenius SE & Co. KGaA (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften nachfolgend: Fresenius-Konzern), und zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist seit dem Wirksamwerden ihres Rechtsformwechsels von einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA) in eine Aktiengesellschaft (Fresenius Medical Care AG) am 30. November 2023 nicht mehr Teil des Fresenius-Konzerns.

Herr Sen hat plausibel dargelegt, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Aufgaben als Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft genügend Zeit zur Verfügung steht und er sein Mandat mit der gebotenen Sorgfalt wahrnehmen kann. Dem entspricht es, dass Herr Sen vor dem Wirksamwerden des Rechtsformwechsels der Gesellschaft Aufsichtsratsvorsitzender der früheren persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft war und auch in dieser Funktion beide Ämter (d.h. den Vorstandsvorsitz bei der Fresenius Management SE und den Aufsichtsratsvorsitz) ohne Weiteres hat vereinbaren können. Aufgrund dieser früheren Funktion bei der früheren persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft war und ist Herr Sen auch bestens mit der Fresenius Medical Care-Gruppe und ihren Verhältnissen vertraut.

 

DCGK-Empfehlung C.10:

Gemäß der DCGK-Empfehlung C.10 soll der Aufsichtsratsvorsitzende unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein.

Von dieser Empfehlung wird vorsorglich insofern eine Abweichung erklärt, als der Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft, Herr Michael Sen, zugleich Vorsitzender des Vorstands der Fresenius Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, ist, und die Fresenius SE & Co. KGaA auch nach dem Wirksamwerden des Rechtsformwechsels und dem Ausscheiden der Gesellschaft aus dem Fresenius-Konzern in einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft steht.

Die vorgenannten Umstände begründeten bzw. begründen weder einen Interessenkonflikt noch beeinträchtigten bzw. beeinträchtigen sie die Amtsführung des Aufsichtsratsvorsitzenden.

Im Übrigen wurde und wird der DCGK-Empfehlung C.10 entsprochen. Insbesondere war und ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft unabhängig im Sinne dieser Empfehlung.

Bad Homburg v.d. Höhe, im Dezember 2024

Der Vorstand und der Aufsichtsrat

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Entsprechenserklärung  Dezember 2024

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Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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