Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird auf der Grundlage der Satzung gewährt. Weitere Informationen finden sie hier.
Der Aufsichtsrat hat gemäß Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Der Aufsichtsrat wird diese Ziele und das Kompetenzprofil bei seiner Beratung über Wahlvorschläge an die Hauptversammlung berücksichtigen.
Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit der Empfehlung D.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eine Geschäftsordnung gegeben, die unter anderem die Formalien seiner Einberufung sowie seiner Beschlussfassungen regelt.
Kompetenzprofil des Aufsichtsrats
PDF, 96 KBGeschäftsordnung (englisch)
PDF, 136 KBZur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben bildet der Aufsichtsrat aus dem Kreis seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse, die Beratungsgegenstände und Beschlüsse des Aufsichtsrats vorbereiten. Über die Arbeit der Ausschüsse wird der Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah unterrichtet.