Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über Analystenschätzungen und den Konsensus.
Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte aus Aktien i.S.v. §§ 33 ff. WpHG an einem Emittenten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, oder diese Schwellen (mit Ausnahme der Schwelle von 3 %) als Inhaber von Instrumenten i.S.v. § 38 WpHG oder im Falle der Zusammenrechnung gemäß § 39 WpHG erreicht, überschreitet oder unterschreitet, hat dies gemäß §§ 33 ff. WpHG unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen.
Das für die Schwellenberechnung maßgebliche Grundkapital der Fresenius Medical Care AG beträgt aktuell € 293.413.449,00 und ist eingeteilt in 293.413.449 nennwertlose Inhaberaktien.
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Gemäß § 40 Abs. 1 WpHG ist der Emittent verpflichtet, zugegangene Stimmrechtsmitteilungen unverzüglich, spätestens drei Handelstage nach Zugang zu veröffentlichen. Hierzu nutzen wir DGAP.
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